Dienstag, 15. November 2016

Statement zur Bügerrunde der CDU am 21.11.2016

Unsere Ansicht zum Verkehr im Schiefbahner Norden und zur Bebauung des Schiefbahner Dreieck ist unverändert:

Das Schlimmste ist das gebrochene Versprechen der CDU den Verkehr im Schiefbahner  Norden zu reduzieren wenn das Schiefbahner Dreieck entschieden wird. Neue Baugebiete werden in Angriff genommen und  ohne Rücksicht auf  die fehlende Infrastruktur weiter gebaut.

Zum Schiefbahner Dreieck:

Verlierer sind die die Bauwilligen die sich bei extrem hohen Grundstückkosten ein Häuschen im Grünen wünschen und feststellen müssen, dass im Sommer die zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen um sie von dem Lärm und Abgasen von mehr als 20.000 Fahrzeugen pro Jahr zu schützen.
Verlierer sind die jungen Willicher Familien denen man bezahlbare Wohnungen versprochen hatte.
Verlierer sind die Willicher Bürger, da die geplanten Kosten nach unserer Ansicht nicht ausreichen werden die Kosten zu decken und dann werden wieder Gebühren steigen. Eine sonst übliche Folgekostenrechnung hat wohl auch deshalb nie stattgefunden.
Verlierer sind die Anwohner der betroffenen Straßen ,die in Zukunft bis 6000 Fahrzeuge/Tag ertragen müssen.
Verlierer sind die Anwohner der Willicher Straße, die noch zusätzlich dafür bezahlen  müssen, dass die Verkehrssituation noch katastrophaler wird.

Gewinner sind die Grundstückspekulanten mit hohem Selbstbehalt an Grundstücken und die Politiker, die sich schon seit 2008 für eine Bebauung eingesetzt haben und nicht mehr zurück konnten auch als die Problematik der Bebauung immer deutlicher wurde.

Die SPD hat das wohl zwischenzeitlich  eingesehen  wurde  jedoch dann wie man hört von der CDU durch die Zusage von der Hälfte der Wohnungen für sozialen Wohnungsbau wieder eingefangen.  Die Aussage der SPD im Planungsausschuss Wer  A sagt muss auch B sagen war bezeichnend. Für einen Deal  zwischen den Parteispitzen spricht dann auch dass uns die CDU am Anfang erklärt hat es gäbe keinen sozialen Wohnungsbau.

Eins der Hauptgründe für die Fehlentscheidung ist die Verquickung der Politik in den Vorstandsetagen der verschiedenen Stadtaktivitäten. So hatte hier zum Beispiel die Grundtstücksgesellschaft der Stadt schon seit Jahren Verträge abgeschlossen und Grundstücke gekauft. Ein Zurück ohne Gesichtsverlust war nicht mehr möglich.

Wir warten jetzt zunächst die Antworten von Petitionsausschuss und Landrat ab um möglicherweise anwaltlich gegen die Bebauung vorzugehen.


Verkehrsberuhigung Willicher Straße



Herr Pakusch ist ein sehr fähiger Politiker aber eben ein Politiker. Er sagt bei jeder Gelegenheit die Anwohner der Willicher Str. hätten sich die Verkehrsberuhigung so gewünscht.
Er sagt jedoch nicht, dass die BI immer gesagt hat, dass wir in erster Linie im Zusammenhang  mit der Bebauung des Schiefbahner Dreiecks eine Verkehrsreduzierung gefordert haben.
Was nützt eine Straßenverengung den von uns auch vertretenen  Straßen Tupsheide, Hochszraße, Wallgraben u.s.w.?
Kritikern entgegen zuhalten man hätte sonst die Parkplätze südlichen Bereich stark verringern müssen ist nicht fair.

Die Verkehrsberuhigung ist  jedoch auch aus unserer Sicht misslungen. Abgesehen davon, dass  die Maßnahme  wie eine Baustelle aussieht muss jetzt noch ein Schild aufgestellt werden, das auf eine mögliche Unfallstelle hinweist.
 Es ist richtig dass  einige Anwohner  der Maßnahme zugestimmt haben jedoch haben sie sich das Ergebnis so nicht vorgestellt.
Da hier nicht wie bei parkenden Autos eine klare Vorfahrtsregel vorliegt nehmen sich Verkehrsrowdies  die Vorfahrt was regelmäßig zu Hupkonzerten führt.
In der Rushhour entstehen teilweise Warteschlagen. 
Wie man auf dem Foto erkennen kann entstehen Schmutzecken

Die bis jetzt noch aufgestellte Geschwindigkeitskontrolle zeigt, dass die meisten Fahrzeuge an dieser Stelle die Höchstgeschwindigkeit schon wieder überschreiten.

Montag, 26. September 2016

Beschwerde bei Landrat

                                            Bürgerinitiative
                           Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                                            Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de


Ideen- und Beschwerdestelle Kreis Viersen                                 Ralf  Lück                                                                                                          
Rathausmarkt 3,                                                                           Willicher Str. 55                                                                             
41747 Viersen                                                                               47877 Willich                                                                       

                                                                                                      Schiefbahn,30.07.2016


Per email


Beschwerde und Fragen zu dem  Bauvorhaben 44S der Stadt Willich .

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Stadtteil Schiefbahn der Stadt Willich hat schon seit Jahrzehnten ein Verkehrsproblem. Parteien und Verwaltung suchen  bisher vergeblich nach  Verkehrsentlastungsmöglichkeiten.

Die RP berichtete schon am 28.03 2008 über Äußerungen der CDU zu Verkehrsproblemen in Schiefbahn:  Besonders kritische Punkte sind hierbei die Hochstraße und die Korschenbroicher- Straße in Schiefbahn. Das Straßennetz stamme aus dem 19. Jahrhundert. Für die Antragsteller ist das bisherige Modell der Verkehrsplanung – die Konzentration der Verkehre auf die Hauptverkehrsstraßen fragwürdig. Es sei "zu berücksichtigen, ob den Anwohnern der Hauptverkehrsstraßen angesichts der massiven Verkehrsverdichtung nicht auch eine Entlastung zusteht", heißt es schon dort. Bis heute gebe es noch nicht einmal eine Umsetzungsplanung der Verwaltung für den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2005.

Leider wurden seither keinerlei Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur vorgenommen. Der Verkehr hat seither drastisch zugenommen. Durch die im Betreff bezeichnete geplante Bebauung wird das Verkehrsproblem weiter verschärft. Alle Parteien haben noch  2013 versichert, keinen weiteren Baumaßnahmen in Schiefbahn zuzustimmen, ohne gleichzeitig für eine entsprechende Verkehrsentlastung  zu sorgen.

Schon 2003 wurde versucht, das Baugebiet in Schiefbahn zwischen der Korschenbroicher Straße, der Willicher Straße und dem Rubensweg (auch Schiefbahner Dreieck genannt) für eine Bebauung zu nutzen. Es stellte sich jedoch immer wieder als unwirtschaftlich heraus, da die wichtige Bedingung für eine Bebauung die Errichtung eines teuren Lärmschutzwalls war und mehr denn je heute ist.

Weiterhin spielt die Lösung des Verkehrsproblems an dieser Stelle eine wichtige Rolle.
2013  wurde offiziell der Beginn der Bauleitplanung  44S verkündet.  Verwaltung und Parteien sprachen davon,  dass die Planung ergebnisoffen durchgeführt werde. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich ungeachtet dieses Versprechens bereits Verträge mit den Grundstücksbesitzern unterschrieben.

Im Juni 2013 wurde unsere Bürgerinitiative gegründet.  Wir haben zurzeit 450 Unterstützer. Wir wollen, dass eine Bebauung  nur durchgeführt wird,  wenn gleichzeitig eine Verbesserung der Verkehrssituation  für die von den betroffenen Straßen  Hochstraße, Willicher Straße, Tupsheide und Wallgraben erreicht wird.
 
Dies wurde uns auch so von allen Parteien noch zur Kommunalwahl 2014 versprochen.

Im Zuge der weiteren Planung stellte sich jedoch auch heraus, dass die Bebauung ökologisch und wirtschaftlich problematisch ist und wir deshalb die Bebauung  grundsätzlich, und dies heute besonders, strikt ablehnen.

Mit der Mehrheit des Rates von CDU und SPD wurde jetzt die Satzung entschieden, obwohl  noch viele Unklarheiten bestehen und für uns Bürger nicht nachvollziehbare Kompromisse gemacht wurden.

Die Obfrau der SPD brachte dies in einer Planungsausschusssitzung auf den Punkt mit der Aussage: „Wir haben einmal A gesagt jetzt müssen wir auch B sagen“

Im Einzelnen fragen wir:

Für den Haushalt 2016 wurden  im November 2015 alle Ausgaben für die Bebauung bis auf Ausgaben für Planungszwecke mit Sperrvermerk belegt.  Trotzdem wurden im Dezember 2015  fast 1 Million Euro für den Kauf der Grundstücke ausgegeben, obwohl schon da die Gefahr abzusehen war, dass der Haushalt 2015 überzogen werden musste und damit der Haushalt 2017 dem Kreis zur Prüfung vorgelegt werden muss. Einen offiziellen Ratsbeschluss zur Freigabe der Ausgaben hierzu gibt es bis heute nicht. 

Frage: Wenn ein Sperrvermerk in einer Haushaltsdebatte festgelegt wurde, muss dann nicht auch aus Ihrer Sicht dieser wieder durch einen offiziellen Ratsbeschluss aufgehoben werden?


Das Schalltechnische Gutachten beruht auf einem Verkehrsgutachten von 2014, das auch vom Landesbetrieb Straßen NRW Niederlassung Niederrhein bemängelt wird.  Das Gutachten ist unvollständig und in Teilen falsch. Es fehlt eine Abweichungsanalyse der Stichprobenuntersuchung und eine Aussage zur zukünftigen Verkehrsentwicklung. Damit  ist auch das schalltechnische Gutachten falsch, welches auf diesen Zahlen basiert. Wir fordern eine Korrektur der Gutachten, um sicher zu stellen, dass entsprechende Lärmschutz-maßnahmen geplant werden.

Frage: Ist es richtig, wenn wir fordern, dass ein Schallgutachten wiederholt werden muss, zumal sogar der Landesbetrieb NRW die Aussagen des Verkehrsgutachtens  bemängelt?


Ziel der Vermarktung war es, jungen Familien bezahlbare Grundstücke zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig einen Kreisverkehr zu finanzieren. Auf Grund unserer Nachfrage wurden zwei Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt. Die erste fehlerhafte Prüfung ergab, dass die Grundstücke für 280 €/m² verkauft werden müssten. In einer zweiten Prüfung musste zugegeben werden, dass sich das Projekt nur mit 330 €/m² rechnen würde.
In der Privatwirtschaft würde auf Grund fehlender Wirtschaftlichkeit das Projekt verworfen. Der  rechnerische Überschuss beträgt nur 6%, wobei Planungskosten der Verwaltung  und Zinskosten rechnerisch noch nicht berücksichtigt wurden.
Hinzu kommt,  dass nur durch die Kommunalabgaben von 300.000 Euro für derzeitige Anlieger überhaupt nur noch ein rechnerischer Überschuss ausgewiesen werden kann.  Ob 330 €/m² zu erzielen sind, ist äußerst zweifelhaft, da BORIS NRW für 2015 nur 210 €/m²  ausgewiesen hat.


Das Bauleitverfahren ist abgeschlossen worden, obwohl eine Satzung zur Festlegung der Grundstückspreise immer noch offen ist. Das liegt daran, dass man auf der einen Seite das Ziel verfehlt hat, mit 330 €/m² bezahlbare Grundstücke zu Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite will man mit  der Festlegung niedrigerer Grundstückpreise vermeiden, die vorher nicht kalkulierten, realen Kosten auf den Willicher Bürger und Wähler ab zu wälzen. Auch deshalb wurde eine Entscheidung im Rat immer wieder vertagt.

Frage: Ist es rechtens, ein Bauleitverfahren abzuschließen, ohne vorher die Grundstückspreise explizit festgelegt zu haben?

Es ist weiter vorgesehen, den Kreisverkehr und den Lärmschutzwall durch den Verkauf der Grundstücke zu finanzieren. Die Kommunalabgaben von 300.000 € entstehen ebenfalls nur auf Grund der geplanten Bebauung. 

Fragen: Wäre es nicht folgerichtig, wenn der Ausbau des relevanten Teils der Willicher Str. auch über die Grundstückspreise finanziert würde, anstatt die durch den Mehrverkehr ohnehin schon belasteten und verärgerten Anwohner zu belangen? Dies würde jedoch die Grundstückspreise noch weiter erhöhen, was man vermutlich verhindern will.
Könnten die Anwohner das verlangen? Wo kann man sich dazu erkundigen?


Der Lärmschutzwall an der geplanten Neubebauung entlang der Korschenbroicher Straße ist aus Kostengründen nur 4 m hoch geplant, obwohl ein schon bestehender Wall auf dieser gesamten Straße immer mindestens 6 m hoch ist. Bei einem 6 Meter hohen Lärmschutzwall würde die Wirtschaftlichkeit der Planung und damit die Kosten vollends aus dem Ruder laufen. Von Bauwilligen an dem Lärmschutzwall wird deshalb verlangt, Schallschutzmaßnahmen zusätzlich durchzuführen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass  man sich, da man „im Grünen“ gebaut hat, auch oft draußen aufhält. Der Umweltbericht der Stadt weist auf hohe Schadstoffemissionen vor allen Dingen durch die Korschenbroicher Straße hin. Messungen sind nicht bekannt. Es fehlt ein Hinweis im Text des Auslegungsplans.

Fragen: Darf man aus Kostengründen solch umweltfeindliche Entscheidungen treffen? Muss hier nicht vorher auch ein Gutachten zum erwarteten Schadstoffgehalt an der Korschenbroicher Str. mit derzeit ca. 18.000 Fahrzeugen/ Tag durchgeführt werden?


Viele Antworten auf die Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitverfahrens der Verwaltung sind  teilweise falsch und unvollständig, da häufig nur Textbausteine verwendet werden. Es wird aufgeführt, dass nur teilweise Bedenken ausräumt wurden. Es fehlt außerdem die konkrete Aufzählung, welche Bedenken dies sind.
Frage: Wie und wo kann man verlangen, dass Falschaussagen korrigiert und die angeblich ausgeräumten Bedenken benannt werden?


Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn ein akuter Verbesserungsbedarf der innerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen diese Problematik. 

Frage: Müssen auf Grund der EU- Lärmschutzrichtlinie nicht auch Bauleitpläne auf deren Auswirkung geprüft werden?



Wir hatten eine Folgekostenrechnung für die Bebauung  gefordert. Dies wurde  jedoch abgelehnt.
Frage: Normalerweise werden bei solch großen Projekten Folgekostenrechnungen aufgestellt. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine solche Rechnung aufgestellt werden müsste?

Insgesamt sind wir der Meinung, dass, wenn festgestellt wird, mit der Entscheidung A einen Fehler gemacht zu haben, man keinesfalls auch B sagen muss.




Wir  hoffen, dass Sie uns und anderen Bürgern und Wählern der Stadt Willich akut helfen können Schaden zu verhindern und danken für eine rasche Beantwortung unserer Fragen im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
für die Bürgerinitiative Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden


Ralf Lück                                                                 

Sonntag, 29. Mai 2016

Fragen an die SPD



                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



An den Vorsitzenenden                                                     Folke Stengel
des Fraktionsvorstands                                                      Rembrandtstr.2                                       
Bernd-Dieter Röhrscheid                                                   Ralf  Lück
Schillerstr 13                                                                         Willicher Str. 55
47877 Willich
                                                                                               Schiefbahn, 12.05.2016

Per email

Fragen an die SPD

Sehr geehrter Herr  Röhrscheid,

im Rahmen des Planungsverfahrens 44 S hat unsere BI, wie Sie sicher wissen, Eingaben mit mehr als 300 Unterschriften  gemacht. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass wir von der Verwaltung oft nur ausweichende Antworten erhalten haben.   Deshalb wenden wir uns jetzt mit unseren Fragen direkt an die Parteien.
Verkehrsentlastung
Herr Röhrscheid  hat sich oftmals für die Nordumgehung von Schiefbahn ausgesprochen und eigene Untersuchungen  durchgeführt.
Haben  sich  die Ansichten  der SPDdurch das neuerliche Gutachten geändert?Für wie wahrscheinlich hält die SPD, dass es zu einer Nordumgehung von Schiefbahn kommt?
Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben an die BI  zur Nordumgehung und Kreisverkehr aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine  Ampelanlage gibt es für diese Situation nicht. Es sei denn,  dass auf die Umgehungsstraße (Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird.
Es gibt Gutachter die auf Grund der vielen von uns beschriebenen Vorteilen eine Ampel  bevorzugen.
Warum kann man hier nicht ein wirklich neutrales Gutachten erstellen lassen?

Die Verwaltung arbeitet daran, dass der verbotene Schleichweg am Klapptor endgültig für den KFZ- Verkehr abgeschlossen wird. Das würde zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrs in Schiefbahn Nord führen und auch den Ortskern  stärker belasten. Es gibt aber auch Überlegungen den  Feldweg für den  Verkehr auszubauen. Was unternimmt die SPD eine endgültige Entscheidung herbeizuführen?

Die entscheidende Frage ist jedoch:  Wenn die von allen Parteien geforderte Verkehrsentlastung und von der Umgebungsrichtlinie Lärm vorgeschriebene Untersuchung zeigt, dass eine Verkehrsverbesserung  nicht möglich ist, wird dann die  SPD weiterhin unterstützen,  dass das Schiefbahner Dreieck und weitere Baugebiete im Schiefbahner Norden (Fontanestraße) entstehen?




Lärm

Das Verkehrsgutachten zu 44S hat einen wesentlichen Einfluss auf das Lärmgutachten, da die hier ermittelten Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. In dem Verkehrsgutachten fehlen jedoch grundsätzliche Angaben und Untersuchungen.
·         Bei stichprobenartigen Untersuchungen müssen immer Toleranzen angegeben werden, denn die Werte können real abweichen. Für das Lärmgutachten hätte man dann mit den oberen Toleranzwerten arbeiten müssen.
·         Es fehlen in dem Verkehrsgutachten Angaben über die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und damit der Lärmbelastung. Beispiel: Rahmenplanungen für Baugebiete Schiefbahn Nord 2030 oder Fontanestraße. In dem Rahmenplan 2030 wird darauf hingewiesen, dass es ohne Entlastungen zu einem Verkehrschaos in Schiefbahn kommt.
·         Weiterhin ist nicht berücksichtigt, dass ein  Kreisverkehr oder Ampel derzeitige Linksabbieger auf der Tupsheide in Richtung Willich dazu bringen würde über die Willicher Straße auf die Korschenbroicher Straße aufzufahren.  
·         Ein Hinweis auf die Auswirkung  einer Entscheidung den Schleichweg am Klapptor zu schließen fehlt.

Können Sie sich nicht auch vorstellen, dass durch ein vollständigeres Verkehrsgutachten auch die errechnete Lärmbelastung im Gutachten wesentlich höher ausgefallen wäre und würden Sie uns bei einem Antrag das Gutachten anpassen zu lassen unterstützen?


Eine Untersuchung zur Lärmbetroffenheit von 2005 zeigt schon dass es Schiefbahn 7,2 %  Gesundheitsgefährdete  gibt.  Der Verkehr hat drastisch zugenommen und die Planungen für Neubaugebiete werden weiter verfolgt.
Würden Sie uns  bei einem Antrag zu einer neuen Untersuchung der Lärmbetroffenheit in Schiefbahn unterstützen?

Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen die Problematik. 
Darf dann aus Ihrer Sicht im Schiefbahner Norden ohne mögliche Verkehrsentlastungen noch weiter   gebaut werden? Was muss aus Ihrer Sicht passieren, dass die EU-Richtlinie eingehalten umgesetzt werden kann.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Eine von uns geforderte Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnung von 2013 hat gezeigt,  dass die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck  von 6,5 auf  6,9 Millionen Euro erhöht werden mussten.  Um negative Auswirkungen auf den Steuerzahler zu vermeiden mussten die zu erzielenden Grundstückspreise von 280 auf 330 €/m² angehoben werden.
Ist die SPD nicht auch der Meinung, dass ein Hauptziel der Bebauung 44S  bezahlbare Grundstücke für junge Leute zu Verfügung zu stellen verfehlt wurde?

40 von 78 Wohneinheiten werden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geplant. Das ursprüngliche Ziel jungen Familien bezahlbare  Grundstücke zur Verfügung zu stellen wird auch damit überwiegend verfehlt.
Warum wurde erst lange nach Planungsbeginn entschieden die Geschosswohnungen als sozialen Wohnungsbau auszuführen?

Im neuesten Gutachten für Grundstückspreise Boris NRW 2016 gehen die Experten davon aus dass für mäßige Lagen 170 €/m²  und mittlere lagen  von 240 €/m²  zu erzielen sind. Auf Grund der problematischen Verhältnisse auf dem geplanten Baugebiet kann man wohl von einer mäßigen Lage ausgehen.  Das würde bedeuten ca. 3 Millionen fehlen dem Kämmerer in der Kasse.
Würde die SPD einen solchen Fehlbetrag mittragen  und würde die SPD einen Antrag auf einen neutralen Gutachter mit der Ermittlung realistisch zu erzielender Grundstückpreise unterstützen?

Die letzte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt einen theoretischen Überschuss von nur 450.00 € und damit nur  6,5 % .  Sind nicht die meisten großen Projekte der Stadt  wesentlich höher überzogen worden?
Reicht  Ihnen  dann eine Sicherheit  von nur  6 % aus?

Was sagt die SPD zu dem Argument, wenn an anderer Stelle gebaut werden würde,  könnten mehr als 3 Millionen Euro gespart werden?

Die existierende  Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße ist 6 m hoch. Die geplante Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße soll aus Kostengründen nur  4 m betragen. Für die Häuser entlang  dem Schallschutz sind  jedoch für den verbleibenden Lärm noch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Können Sie sich vorstellen, dass im Sommer die Besitzer sich nicht auch mal im Freien aufhalten und  dann den Lärm aushalten müssen? 
Die Maßnahme den Schutzwall nur 4 m hoch zu planen ist offensichtlich eine Sparmaßnahme um die  Grundstückkosten nicht noch weiter zu erhöhen.
Ist das für die Bauwilligen zumutbar und ist das nicht auch aus ihrer Sicht ein Trick um die Problematik des Baugebietes  zu verniedlichen?

Folgekostenrechnung

Normalerweise werden bei solch großen Projekten Folgekostenrechnungen aufgestellt.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine solche  Rechnung aufgestellt werden müsste?

Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbroicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Muss nicht ein Hinweis auf diese Problematik  ehrlicherweise in  der textlichen Fassung des Auslegungsplans enthalten sein?  Will die SPD das wirklich Bauwilligen zumuten,  die sich „ein Häuschen im Grünen“ wünschen?



Sperrvermerk für Ausgaben
Wie ist es möglich, dass heimlich und ohne einen Beschluss des Rates,  obwohl ein Sperrvermerk für die Kosten des Schiefbahner Dreiecks ausgesprochen war,  im Dezember 2015 die Grundstücke  für das Schiefbahner Dreieck gekauft worden sind?

Sozialer Brennpunkt
Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge bzw.  im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus  errichtet.  Befürchten Sie nicht wie viele der heutigen  Anlieger, dass hier durch eine Anhäufung ein sozialer Brennpunkt entstehen kann?

Sonstiges
In einer Planungsausschusssitzung wurde von Ihrer Ratsfrau Frau Stoll zum Thema Schiefbahner Dreieck gesagt :  Wer A sagt muss  auch B sagen.  Nach Begeisterung für das Projekt hört sich das doch nicht an. Hat man die vielen Probleme die jetzt erst erkannt?  Können Sie uns erklären Frau Stoll damit sagen wollte?
Wir wissen, dass es in den Reihen der SPD aber auch der CDU Ratsmitglieder gibt, die sich gegen eine Bebauung aussprechen. Könnten Sie sich vorstellen, dass sollte es zu einer Abstimmung kommen, der Fraktionszwang aufgehoben wird?
Unsere BI hat mittlerweile 443 Unterschriften gesammelt die sich regelmäßig in unseren Blog informieren.  Ihre Antworten würden wir gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen für die BI


Ralf Lück




Fragen an die CDU

                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



An den Fraktionsführer der CDU                                         Folke Stengel
Johannes Bäumges                                                             Rembrandtstr.2                                       
Wilhelm Hörmes Str. 73                                                       Ralf  Lück
Willich                                                                                  Willicher Str. 55

                                                                                                Schiefbahn, 12.05.2016

Per email

Fragen an die CDU

Sehr geehrter Herr Bäumges,
im Rahmen des Planungsverfahrens 44 S hat unsere BI, wie Sie sicher wissen, Eingaben gemacht. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass wir von der Verwaltung oft nur ausweichende Antworten erhalten haben.   Deshalb wenden wir uns jetzt mit unseren Fragen direkt an die Parteien .

Verkehrsentlastung
Für wie wahrscheinlich hält die CDU, dass eine Nordumgehung von Schiefbahn kommt?
Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben an die BI  zur Nordumgehung und Kreisverkehr aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine  Ampelanlage gibt es für diese Situation nicht. Es sei denn,  dass auf die Umgehungsstraße (Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird.
Es gibt Gutachter die auf Grund der vielen von uns beschriebenen Vorteilen eine Ampel  bevorzugen.
Warum kann man hier nicht ein wirklich neutrales Gutachten erstellen lassen?

Die Verwaltung arbeitet daran, dass der verbotene Schleichweg am Klapptor endgültig für den KFZ- Verkehr abgeschlossen wird. Das würde zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrs in Schiefbahn Nord führen und auch die Innenstadt stärker belasten.
Was unternimmt die CDU eine endgültige Entscheidung herbeizuführen?

Die entscheidende Frage ist jedoch:  Wenn die von allen Parteien geforderte Verkehrsentlastung und von der Umgebungsrichtlinie Lärm vorgeschriebene Untersuchung zeigt, dass eine Verkehrsverbesserung  nicht möglich ist, wird dann die  CDU weiterhin unterstützen,  dass das Schiefbahner Dreieck und weitere Baugebiete im Schiefbahner Norden (Fontanestraße) bebaut werden?






Lärm

Das Verkehrsgutachten zu 44S hat einen wesentlichen Einfluss auf das Lärmgutachten, da die hier ermittelten Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. In dem Verkehrsgutachten fehlen jedoch grundsätzliche Angaben und Untersuchungen.
·         Bei stichprobenartigen Untersuchungen müssen immer Toleranzen angegeben werden, denn die Werte können real abweichen. Für das Lärmgutachten hätte man dann mit den oberen Toleranzwerten arbeiten müssen.
·         Es fehlen in dem Verkehrsgutachten Angaben über die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und damit der Lärmbelastung. Beispiel: Rahmenplanungen für Baugebiete Schiefbahn Nord 2030 oder Fontanestraße.
·         Weiterhin ist nicht berücksichtigt, dass ein  Kreisverkehr oder Ampel derzeitige Linksabbieger auf der Tupsheide in Richtung Willich dazu bringen würde über die Willicher Straße auf die Korschenbroicher Straße aufzufahren.  In dem Rahmenplan 2030 wird darauf hingewiesen, dass es ohne Entlastungen zu einem Verkehrschaos in Schiefbahn kommt.
·         Ein Hinweis auf die Auswirkung  einer Entscheidung den Schleichweg am Klapptor zu schließen fehlt.

Können Sie sich nicht auch vorstellen, dass durch ein vollständigeres Verkehrsgutachten auch die errechnete Lärmbelastung im Gutachten wesentlich höher ausgefallen wäre und würden Sie uns bei einem Antrag das Gutachten anpassen zu lassen unterstützen?


Eine Untersuchung zur Lärmbetroffenheit von 2005 zeigt schon dass es Schiefbahn 7,2 %  Gesundheitsgefährdete  gibt.  Der Verkehr hat drastisch zugenommen und die Planungen für Neubaugebiete werden weiter verfolgt.
Würden Sie uns  bei einem Antrag zu einer neuen Untersuchung der Lärmbetroffenheit in Schiefbahn unterstützen?


Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen die Problematik. 
Darf dann aus Ihrer Sicht im Schiefbahner Norden noch weiter   gebaut werden?


Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung


Eine von uns geforderte Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnung von 2013 hat gezeigt,  dass die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck  von 6,5 auf  6,9 Millionen Euro erhöht werden mussten.  Um negative Auswirkungen auf den Steuerzahler zu vermeiden mussten die zu erzielenden Grundstückspreise von 280 auf 330 €/m² angehoben werden. Ist die CDU nicht auch der Meinung, dass ein Hauptziel der Bebauung 44S  bezahlbare Grundstücke für junge Leute zu Verfügung zu stellen verfehlt wurde?



40 von 78 Wohneinheiten werden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geplant. Das ursprüngliche Ziel jungen Familien bezahlbare  Grundstücke zur Verfügung zu stellen wird auch damit überwiegend verfehlt.
Warum wurde erst lange nach Planungsbeginn entschieden die Geschosswohnungen als sozialen Wohnungsbau auszuführen?

Im neuesten Gutachten für Grundstückspreise Boris NRW 2016 gehen die Experten davon aus dass für mäßige Lagen 170 €/m²  und mittlere lagen  von 240 €/m²  zu erzielen sind. Auf Grund der problematischen Verhältnisse auf dem geplanten Baugebiet kann man wohl von einer mäßigen Lage ausgehen.  Das würde bedeuten ca. 3 Millionen fehlen dem Kämmerer in der Kasse.
Würde die CDU einen solchen Fehlbetrag mittragen  und würde die CDU einen Antrag auf einen neutralen Gutachter mit der Ermittlung realistisch zu erzielender Grundstückpreise unterstützen?

Die letzte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt einen theoretischen Überschuss von nur 450.00 € und damit nur  6,5 % .  Sind nicht die meisten großen Projekte der Stadt  wesentlich höher überzogen worden.
Reicht  Ihnen  eine Sicherheit  von nur  6 % aus?

Was sagt die CDU zu dem Argument, wenn an anderer Stelle gebaut werden würde,  könnten mehr als 3 Millionen Euro gespart werden?

Die existierende  Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße ist 6 m hoch. Die geplante Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße soll aus Kostengründen nur  4 m betragen. Für die Häuser entlang  dem Schallschutz sind  jedoch für den verbleibenden Lärm noch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Können Sie sich vorstellen, dass im Sommer die Besitzer sich nicht auch mal im Freien aufhalten und  dann den Lärm aushalten müssen. 
Die Maßnahme den Schutzwall nur 4 m hoch zu planen ist offensichtlich eine Sparmaßnahme um die  Grundstückkosten nicht noch weiter zu erhöhen.
Ist das für die Bauwilligen zumutbar und ist das nicht auch aus ihrer Sicht ein Trick um die Problematik des Baugebietes  zu verniedlichen?

Folgekostenrechnung

Normalerweise werden bei solch großen Projekten Folgekostenrechnungen aufgestellt.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine solche  Rechnung aufgestellt werden müsste?

Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbroicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Muss nicht ein Hinweis auf diese Problematik  ehrlicherweise in  der textlichen Fassung des Auslegungsplans enthalten sein?  Will die CDU das wirklich Bauwilligen zumuten,  die sich „ein Häuschen im Grünen“ wünschen?

Sperrvermerk für Ausgaben
Wie ist es möglich, dass heimlich und ohne einen Beschluss des Rates,  obwohl ein Sperrvermerk für die Kosten des Schiefbahner Dreiecks ausgesprochen war,  im Dezember 2015 die Grundstücke  für das Schiefbahner Dreieck gekauft worden sind?

Sozialer Brennpunkt
Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge bzw.  im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus  errichtet.  Befürchten Sie nicht wie viele der heutigen  Anlieger, dass hier durch eine Anhäufung ein sozialer Brennpunkt entstehen kann?

Unsere BI hat mittlerweile 443 Unterschriften gesammelt die sich regelmäßig in unseren Blog informieren.  Ihre Antworten würden wir gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen für die BI



Ralf Lück